General Terms and Conditions

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und sämtliche Infrastruktur, die das Unternehmen Gabriel Facility Service GmbH (in Folge GFS genannt) im Henrics Coworking Space gegenüber seinen Vertragspartnern (interne oder externe Nutzer) erbringt oder zur Verfügung stellt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Unter einem „internen Nutzer“ wird ein Vertragspartner verstanden, der entweder einen Büroraum oder einen Büroarbeitsplatz fix nutzt. „Fix nutzt“ bedeutet mindestens ein Monat oder länger. Unter einem „externen Nutzer“ wird ein Vertragspartner verstanden, der keinen Büroraum oder keinen Büroarbeitsplatz für ein Monat oder länger nutzt, oder der einen Büroarbeitsplatz nur tageweise nutzt (flexibler Büroarbeitsplatz). Als „externe Nutzer“ werden auch die Nutzer der Meetingräume oder des Relaxraumes bezeichnet, sofern der Nutzer durch die Nutzung eines Büroraumes oder fixen Büroarbeitsplatzes nicht vorrangig ein „interner Nutzer“ ist.

  1. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINENGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die GFS behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern. Die jeweils aktuell gültigen ABGs können auf www.henrics.at abgerufen werden.

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die GFS behält sich vor, den Leistungsumfang im Rahmen des Zumutbaren zu verändern. Dies kann insbesondere aus technischen oder organisatorischen Gründen geschehen.

  1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

4.1. Gegenstand der Angebote und Leistungen der GFS ist die Bereitstellung einer einheitlichen Gesamtleistung (Serviced Offices und/oder von Büroarbeitsplätzen im Rahmen einer Co-Working Community), die sich aus einem Bündel von Leistungen zusammensetzt:

  • Bereitstellung von Räumen und Büroarbeitsplätzen,
  • Bereitstellung von WLAN, Drucker/Kopierer (Limits siehe Preisliste auf www.henrics.at), Kaffee und Tee (fair use),
  • die Möglichkeit der Nutzung von Community Räumen (Küche, Lounge und WC), - die Möglichkeit der Nutzung von Gruppenräumen und Meetingräumen

Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.

4.2. Die Büroräume sind Henrics View, Henrics Twins und Henrics Single 1, 2 und 3. Henrics View hat eine eigene Toilette. Die Büroräume sind ausgestattet mit Internetzugang (WLAN) und gemeinsamer Nutzung von Drucker / Scanner / Kopierer (50 Schwarzweißkopien bzw. Scans pro Monat). Unverbrauchte Kopierkontingente können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Inkludiert sind ebenfalls alle Betriebskosten, Strom, Heizung und Wasser, Kaffee und Tee (fair use). Darüber hinaus sind die oben angeführten geschlossenen Büroräume vom Vertragspartner individuell selbst einzurichten.

4.3. Die offenen Arbeitsplätze im Coworking Space sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetzugang (WLAN) und gemeinsamer Nutzung von Drucker / Scanner / Kopierer (50 Schwarzweißkopien bzw. Scans pro Monat). Inkludiert sind ebenfalls alle Betriebskosten, Strom, Gas, Heizung und Wasser, Kaffee und Tee (fair use). Diese Arbeitsplätze können tageweise (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr) oder monatsweise gebucht werden. Privates Mobiliar darf nur nach Rücksprache mit der GFS in den Co-Working Räumen verwendet werden bzw abgestellt werden.

4.4. Die Gruppenräume heißen Little Henrics, Henrics Meeting und Henrics Relax. Little Henrics ist nur von internen Nutzern buchbar. Inkludiert sind ebenfalls alle Betriebskosten, Strom, Gas, Heizung und Wasser.

4.5. Die Preise und Konditionen der angebotenen Dienstleistungen sind in der Tarifliste auf www.henrics. at abrufbar. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Buchung von flexiblen Arbeitsplätzen richtet sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit im Online- Buchungssystem. Es kann nicht garantiert werden, dass jederzeit ein freier Platz buchbar ist, auch dann nicht, wenn bereits an anderen Tagen vom Nutzer gebucht wurde.

  1. NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

5.1. Die Arbeitsplätze und Räumlichkeiten dürfen durch den Vertragspartner nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der GFS. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung berechtigt die GFS zur fristlosen Kündigung. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung (z.B. Streamen) oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von der GFS bereit gestellten Infrastruktur (wie Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Vertragspartner verursachen.

5.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich die Infrastruktur für keine rechtswidrigen Geschäfte oder Tätigkeiten zu nutzen. Dazu zählen insbesondere (diese Aufzählung ist nicht abschließend):

  • Konsum sowie Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten.
  • Konsum sowie Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers.
  • Konsum sowie Verbreitung von pornografischem Material jedweder Art.
  • Verbreitung von unerwünschter Werbung (in jedweder Form).

5.3. Die flexiblen Arbeitsplätze, die Gruppenräume, die Küche und die Lounge sind beim endgültigen Verlassen der Liegenschaft vom Vertragspartner komplett von persönlichen Sachen zu räumen.

5.4. Die Büroarbeitsplätze (fix und flexibel) sind im Buchungszeitraum jeweils nur von einer Person zu nutzen. Die Anmeldung für diese Arbeitsplätze erfolgt daher personenbezogen. Ein Arbeitsplatz kann somit nicht von einer Firma tageweise von verschiedenen Mitarbeitern genutzt werden.

5.5. Als einmalige Nutzung bzw. Nutzungstag gilt der Kalendertag des Check-Ins des Vertragspartners in der Zeit von 8–20 Uhr, unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.

5.6. Die Nutzer der Büroräume und die Nutzer von fixen Arbeitsplätzen dürfen die Büroadresse vom Co-Working Space „Henrics“ als Geschäftsadresse verwende. Das gilt nicht für die Nutzer von flexiblen Arbeitsplätzen und auch nicht für externe Nutzer der Meeting/Relaxräume. Die Anmietung eines Postkastens ist möglich. Die Miete dafür beträgt 12,00 Euro inkl. MWSt.

5.7. Veränderungen an den Räumen oder Wänden des Coworking Spaces und der Gemeinschaftsflächen sind nicht gestattet. Dazu zählt auch das Aufhängen von Bildern oder Veränderungen zu Dekorationszwecken etc. Das Mitbringen von eigenem Mobiliar ist generell nicht gestattet. Für eine Ausnahme davon ist die Zustimmung der GFS nötig.

5.8. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

  1. ZUSTANDEKOMMEN DES NUTZUNGSVERTRAGES ZWISCHEN DER GFS UND DEM VERTRAGSPARTNER

6.1. Der Vertragspartner ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, sich über das Buchungssystem von www.henrics.at zu registrieren. Erst dann ist man berechtigt, flexible Arbeitsplätze, die beiden Meetingräume und den Henrics-Relax- Raum online zu buchen. Dasselbe gilt für Teilnahme an Veranstaltungen vom Henrics Coworking Space.

6.2. Durch die Buchung wird vom potentiellen Vertragspartner ein verbindliches Anbot für die gebuchte Gesamtleistung abgegeben. Durch die Buchung selbst kommt kein Vertragsabschluss zustande. Ein Vertragsabschluss zwischen der GFS und dem Vertragspartner kommt durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung der GFS an den Vertragspartner zustande. Die GFS behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

  1. ZUGANGSBEDINGUNGEN, KAUTION, SPERRUNG

7.1. Zum Zwecke des Gebäudezutritts wird dem Vertragspartner mit 24/7 Zugang ein Schlüssel in Form einer Karte oder eines Chips gegen eine – nicht verzinste - Kaution von 25 Euro ausgehändigt. Dieser Schlüssel ist nicht auf dritte natürliche oder juristische Personen übertragbar. Der Inhaber des Schlüssels haftet für die sichere Verwahrung und eventuelle Schäden, die durch Verlust oder unberechtigte Weitergabe des Schlüssels entstehen. Bei Verlust des Schlüssels ist die GFS unverzüglich zu informieren. Eine gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Arbeitsbereiches an Dritte – in welcher Form auch immer – ist dem Vertragspartner nicht erlaubt. Davon ausgenommen ist die Nutzung durch Dienstnehmer des Vertragspartners.

7.2. Vertragspartner mit Schlüssel haben beim Verlassen die Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu verschließen und zu versperren.

  1. RAUMBUCHUNGEN

8.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich (online) festzuhalten bzw. zu bestätigen.

8.2. Der Vertragspartner hat das Recht, den durch die Annahme des Angebots und durch Ausfertigung der Reservierungsbestätigung zustande gekommenen Vertrag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Tag kostenfrei zu stornieren. Dies gilt für die flexiblen Arbeitsplätze und die stundenweise (1-3 Stunden) Belegung der Meetingräume. Für die Stornierung von Halbtages- bzw. Tagesnutzung von Meetingräumen und Henrics-Relax-Raum gilt eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vorher (wurde für Mittwoch gebucht ist eine Stornierung eine Woche früher am Mittwoch möglich). Bei späterer Stornierung behält sich die GFS vor, 50% des Betrages in Rechnung zu stellen.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

9.1. Bei Buchung eines flexiblen Arbeitsplatzes oder eines Meetingraumes durch einen externen Mieter wird das vertragsmäßige Entgelt sofort fällig. Es tritt Verzug ein, wenn eine Abbuchung des Kaufpreises fehlschlägt. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in einer Höhe von 12% p.a. fällig. Für die fixen Nutzer werden die Buchungen der Zusatzprodukte am Monatsende in Rechnung gestellt.

9.2. Die GFS behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowie im Einzelfall mit dem Vertragspartner abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. off ene Rechnung) zu vereinbaren.

9.3. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebene Leistung.

  1. AUFRECHNUNGSVERBOT

Jede Aufrechnung von Gegenforderungen des Vertragspartners gegen das Entgelt sowie gegen andere Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners gegenüber der GFS ist unzulässig und wird von den Vertragsparteien, sofern solche Forderungen von der GFS nicht ausdrücklich vorher schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, ausgeschlossen.

  1. DISKRETION, WETTBEWERBS- UND KONKURRENZSCHUTZ

11.1. Die GFS verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangt, vertraulich zu bearbeiten und nur auf ausdrückliche Weisung, ausgenommen auf behördliche oder gerichtliche Anordnung, des Vertragspartners an Dritte weiterzugeben. Der GFS ist es gestattet, bei Vorliegen von wichtigen Gründen, die Daten des Vertragspartners an den Eigentümer des jeweiligen Standortes bekannt zu geben.

11.2. Der Vertragspartner hat keinen Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz aus diesem Vertragsverhältnis, dies weder gegenüber der GFS noch gegenüber anderen Vertragspartnern. Insbesondere stehen dem Vertragspartner daher wegen des Verhaltens anderer Vertragspartner keine Ansprüche gegen die GFS zu.

11.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, jedwede Informationen, von denen er während des Aufenthalts auf der Liegenschaft der GFS Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln.

  1. HAFTUNG

12.1. Die GFS haftet nur im Falle der Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen. Unter keinen Umständen haftet die GFS für Auftragsverluste, Gewinnausfälle, nicht eingetretene aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche Folgeschäden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die GFS hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst. Der Vertragsparnter ist für die Sicherung und den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich.

12.2. Der Vertragspartner ist für die Versicherung seines eigenen, in die Räumlichkeiten der GFS mitgebrachten Eigentums sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten verantwortlich. Die GFS haftet keinesfalls für das Abhandenkommen, die Beschädigung oder die Zerstörung von vom Vertragspartner eingebrachten Gegenständen.

12.3. Der Vertragspartner ist berechtigt, betriebsfremden Personen und solchen Personen, die nicht ebenfalls Vertragspartner von der GFS sind, den Zutritt zur Liegenschaft zu gewähren, wenn dies im Rahmen einer Buchung oder der üblichen Tätigkeit des Vertragspartners (z.B. Empfang von Kunden / Interessenten des Vertragspartners) geschieht. Jedenfalls haftet der Vertragspartner für Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, sowie für Schäden die durch den Vertragspartner selbst verursacht werden.

12.4. Aus der zeitweiligen Störung der gemeinsam genutzten Infrastruktur (Ausfall der Internetanbindung, der sonstigen Technik, Drucker, etc..) können keine Ansprüche gegenüber der GFS abgeleitet werden.

  1. NEBENVEREINBARUNGEN, SCHRIFTERFORDERNIS

Dieser Vertrag gibt die zwischen den Vertragsparteien getroff ene Vereinbarung vollständig wieder. Es bestehen somit weder schriftliche noch mündliche Nebenvereinbarungen. Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung sind lediglich dann rechtswirksam, wenn sie in einer einheitlichen, von den Vertragsteilen gefertigten Urkunde schriftlich festgehalten wurden oder in diesen AGB darauf verwiesen wird. Dieses Formerfordernis gilt auch für ein allfälliges Abgehen von der vereinbarten Schriftformerfordernis.

  1. GERICHTSSTAND

Leistungs-, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mödling.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Der Vertragspartner erteilt der GFS die Erlaubnis in Pressemitteilungen und zu sonstigen Zwecken als Referenznutzer genannt zu werden. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieser Bestimmungen notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch die gesetzliche bis zur Herbeiführung einer eigenen, neuen Bestimmung. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit der GFS geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der Unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

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